Im II. Quartal 2022 beginnt im Kreis Olpe die neue Bedarfsermittlung für Menschen in besonderen Wohnformen , sprich BEI-NRW.
Ausdrücklich möchten wir darauf hinweisen, falls Sie oder Ihre Angehörigen eine Krankenhausassistenz benötigen, diese schon jetzt mit anzugeben.
Am 1.November 2022 tritt ein neues Gesetz in Kraft bei dem unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch genommen werden können, falls der Mensch mit Behinderungen lieber von einer professionellen Bezugsperson begleitet werden möchte bzw. die Angehörigen auf Grund von Alter, Krankheit, kleiner Kinder o. ä. dies nicht leisten können.
Berufstätige, gesetzlich krankenversicherte Angehörige und andere vertraute Bezugspersonen als Begleitperson haben ab diesem Zeitpunkt einen Anspruch auf Krankengeld von 70% des regelmäßigen Arbeitseinkommen für den gesamten Zeitraum der Mitaufnahme ins Krankenhaus.